Die Verantwortung für Angehörige und rechtlich bestellten Betreuer:
- Beitritt in die Gemeinschaft (freie Gemeinschaft, Verein, GbR) – Grundlage ist eine Gemeinschaftsvereinbarung
- Teilnahme an den regelmäßigen
Angehörigenversammlungen
möglichst alle 4 - 6 Wochen
- Wahl eines oder mehrerer Gemeinschaftssprecher / Vorstand
- Übernahme einzelner gemeinschaftlicher Aufgaben je nach Fähigkeiten und Motivation
- Mitbestimmung über alle Themen zum Wohnen und Leben sowie Abstimmungen mit dem Pflegedienst