Was bedeutet WG für den Angehörigen/Betreuer?

  • Sofortige Entlastung des Pflegenden (…oft überfällig)
  • Zeit, um klare Gedanken zu fassen und zu sich selbst zurückzufinden
  • Beitritt in die Gemeinschaft der Angehörigen mit vergleichbaren Problemstellungen
  • Im Gespräch mit den Angehörigen wird ein wichtiger Erfahrungsaustausch möglich
  • Grundsätzliche Mitbestimmung über die Angehörigenversammlung
  • Ich behalte den ganz persönlichen Bezug zu meinem demenzbetroffenen Angehörigen
  • Gemeinschaftliche Bestimmung des bestellten Pflegedienstes, die Auswahl weiterer BewohnerInnen und über viele den Alltag bestimmenden Entscheidungen
  • Persönliches Engagement und Verpflichtung für den eigenen Angehörigen und die Gruppe
  • Das neue persönliche Engagement bedeutet nur noch ein geringer Bruchteil des Pflegeaufwandes im ehemaligen Zuhause
  • Überschaubare Kosten der Unterbringung und Pflege
  • Eine verlängerte Freude im Zusammensein mit den Betroffenen durch eine würdevolle Aufrechterhaltung der Kondition und des Wohlbefindens im weiteren Verlauf der Krankheitsphase

Die Verantwortung für Angehörige und rechtlich bestellten Betreuer:

  • Beitritt in die Gemeinschaft (freie Gemeinschaft, Verein, GbR) –    Grundlage ist eine Gemeinschaftsvereinbarung
  • Teilnahme an den regelmäßigen
    Angehörigenversammlungen
    möglichst alle 4 - 6 Wochen
  • Wahl eines oder mehrerer Gemeinschaftssprecher / Vorstand
  • Übernahme einzelner gemeinschaftlicher Aufgaben je nach Fähigkeiten und Motivation
  • Mitbestimmung über alle Themen zum Wohnen und Leben sowie Abstimmungen mit dem Pflegedienst

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