Was bedeutet WG für den Demenzbetroffenen?

 

  • Ich wohne weiterhin ganz privat - aber nicht mehr allein
  • Weitgehende Selbstbestimmung (z.B. Frühstücken, was und wann man möchte ...)
  • Förderung der Alltagskompetenzen (z.B. kochen, bügeln, gärtnern, musizieren, u.v.m)
  • „Die offene Tür” - ich habe freie Verfügung für meine persönliche Entfaltung
  • In einer kleinen, überschaubare Gruppe bis zu 12 Personen kann eine würdevolle Unterstützung stattfinden
  • Familienähnliches Miteinander in den Gemeinschaftsbereichen und -räumen
  • Schnell entsteht eine vertraute, private Atmosphäre – die Ängste vor Veränderung und Einsamkeit schwinden
  • Tagesaktivitäten nach Bedarf und Tagesstruktur gemeinschaftlich in kleinen Gruppen oder individuell planbar
  • Persönlicher Rückzugsort im Einzelzimmer ist jederzeit möglich
  • Mit dem deutlich verbesserten Wohlbefinden erfolgt eine Verringerung oder gar Wegfall der typischen Weglauftendenzen
  • Wichtige demenzorientierte, individuelle Betreuung und Pflege wird effizient
  • Die Angehörigen bleiben im engen Kontakt und mit in der Verantwortung

Wichtige Kriterien, die eine

Wohngemeinschaft definieren:

  • Selbstbestimmung der BewohnerInnen oder stellvertretener Angehöriger für ihren Wohn- und Lebensalltag
  • Der Pflegedienst ist Gast im Hause und wird gemeinschaftlich ausgewählt
  • Der Personalschlüssel (Betreuer und Pfleger, die für den Bedürftigen zur Verfügung stehen) für Pflege- und Betreuungskräfte ist wesentlich höher als in etablierten Einrichtungen
  • Für den in der Regel gemieteten Wohnraum wird ein privatrechtliches    Mietvertragsverhältnis nach BGB abgeschlossen. Jeder BewohnerIn hat seinen eigenen Mietvertrag /Untermietvertrag
  • Angehörige unterstützen den Alltag nach eigenen Kräften in Abstimmung mit der Gemeinschaft und tragen somit weiterhin Verantwortung
  • Ein privatrechtlicher Vertrag definiert alle wichtigen Aufgaben
    und Regelungen über die„Angehörigen-Versammlung“
  • Staatliche Unterstützung über die Pflegekassen wird in Form eines Wohngruppenzuschusses gewährt, sofern die Rahmenbedingungen erfüllt sind

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