Wichtige Kriterien, die eine
Wohngemeinschaft definieren:
- Selbstbestimmung der BewohnerInnen oder stellvertretener Angehöriger für ihren Wohn- und Lebensalltag
- Der Pflegedienst ist Gast im Hause und wird gemeinschaftlich ausgewählt
- Der Personalschlüssel (Betreuer und Pfleger, die für den Bedürftigen zur Verfügung stehen) für Pflege- und Betreuungskräfte ist wesentlich höher als in etablierten Einrichtungen
- Für den in der Regel gemieteten Wohnraum wird ein privatrechtliches Mietvertragsverhältnis nach BGB abgeschlossen. Jeder BewohnerIn hat seinen eigenen Mietvertrag /Untermietvertrag
- Angehörige unterstützen den Alltag nach eigenen Kräften in Abstimmung mit der Gemeinschaft und tragen somit weiterhin Verantwortung
- Ein privatrechtlicher Vertrag definiert alle wichtigen Aufgaben
und Regelungen über die„Angehörigen-Versammlung“
- Staatliche Unterstützung über die Pflegekassen wird in Form eines Wohngruppenzuschusses gewährt, sofern die Rahmenbedingungen erfüllt sind