Was bedeutet WG für den Pflegedienst?

  • Der Pflegedienst ist im WG-Gebäude zu Gast
  • Er übernimmt den wesentlichen Teil aller Aufgaben zur Pflege, Betreuung und im Haushalt.
  • Ein sicheres und langfristiges Kundenkontingent von bis zu 12 Personen an einem Standort für jeweils mindestens ein Jahr – möglichst länger für 365 Tage/24h inkl. Bereitstellung einer Nachtschicht
  • Mitbestimmung der Tagesstrukturen sowie bei der Auswahl der BewohnerInnen in der Angehörigenversammlung erwünscht
  • Die Bereitstellung von Pflege- und Betreuungskräften nach dem jeweiligen Pflegeschlüssel und Pflegegraden ermöglicht eine sichere und zuverlässige Einsatzplanung
  • Weniger Fahrkilometer- und Zeiten der Angestellten = mehr Pflegezeiten
  • Der Haushalt und die erforderlichen Tätigkeiten sind weitgehend bekannt und können effizient geplant werden
  • Hohe Arbeitszufriedenheit im kleinen, überschaubaren Team = weniger Krankheitsausfälle, Kündigungen etc.
  • Die Angehörigenversammlung kann den Pflegedienst am Ende einer Vertragsperiode abwählen und sich für eine Alternative entscheiden.

In der Verantwortung des

Pflegedienstes:

  • Angebotserstellung und Vertragsabschlüsse mit den BewohnerInnen/VertreterInnen
  • Erstellung der 24/7 Dienstpläne inkl. Nachtwache nach Einsatzanforderung
  • Grundpflege, Betreuungsleistungen, Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Präsenzkraftstellung
  • Spezielle Weiterbildung zur Demenz-Pflege
  • Abrechnung mit den Pflegekassen
  • Strukturierte Informationssammlung (SIS) als Element zur individuellen Pflegesituation
  • Teilnahme bei den Angehörigen versammlungen u.w.

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