Was bedeutet WG für den Wohnraumgeber?

  • Eine Vermietung der Räume erfolgt nach einem gängigen Gruppen- oder Wohngemeinschaftsmodell
  • Der Vermieter hat die Gesamtmietkosten je Bewohner zu veranschlagen.
    Die Wohnungsmiete sollte den Vorgaben im Sozialgesetzbuch für möglichen Wohngeldbezug entsprechen (in Einzelfällen sozial verträgliche Projektgestaltung erforderlich)
  • Mietausfälle werden i.d.R. von der Mietergemeinschaft kompensiert
    (Mietausfall-Ansparmodell)
  • Die Nachbesetzung (Nachfolge/Untervermietung) wird durch die Angehörigenversammlung mit Unterstützung des bestellten Pflegedienstes verantwortet
  • Nach den statistischen Erhebungen zur demografischen Entwicklung handelt es sich um ein sicheres und langfristiges Investitionsmodell
  • In Abhängigkeit von Nachfrage und Grundstücksgröße ist eine Projekterweiterung auch zum späteren Zeitpunkt möglich (z.B. Betreutes Wohnen, Gästehaus, Veranstaltungszentrum, etc.)
  • Das Gebäudekonzept ermöglicht auch alternative Nutzungsformen
  • Diese Investition stellt ein soziales und bürgerschaftliches Engagement dar und dient der erforderlichen Entwicklung zur Senioren-Infrastruktur

Gesucht wird:

  • Freies, erschlossenes Baugrundstück oder Liegenschaft ab ca. 1.500 m2, mit BGF ca. 500 m2 sowie Parkplatzflächen und Gartenbereiche
  • Lage im ländlichen- oder Randbereich urbaner Regionen mit einem Einzugsgebiet
    von ca. 20 km Radius
    > 60.000 Einwohner
  • Investitionswillige
    Grundstückseigentümer
    und/oder
    Immobilieninvestoren bei
    einer zu erwartenden Objektrendite von etwa
    6% v.St./p.a. bis maximal 10% p.a begrenzt

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